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Das Betreuungsgericht

Betreuungsgericht


Das Betreuungsrecht stellt einen weiteren wichtigen Bereich der amtsgerichtlichen Tätigkeit dar.

Es regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für einen Erwachsenen, der aus Krankheits- oder Altersgründen seine Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen kann. Dem Hilfebedürftigen kann ein Betreuer zur Seite gestellt werden, der alle Aufgaben eines durch richterlichen Beschluss festgelegten Bereichs regelt.

Dies wird nur dann erforderlich, wenn der Betroffene nicht mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall seiner Hilfsbedürftigkeit selbst vorgesorgt hat.

In den Zuständigkeitsbereich des Betreuungsgerichts fallen zudem die Unterbringungsverfahren auf der Grundlage des Betreuungsrechts oder des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG).


Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Landesjustizportal (Link zum Artikel Betreuungsgerichte des Landesjustizportals).

Amtliche Vordrucke, Merkblätter und Antragsformulare finden Sie über den Link zum Formularserver des Landesjustizportals. Einige der wichtigsten Vordrucke haben wir in der Infospalte rechts für Sie zusammen gestellt. über den


Für ergänzende Fragen stehen Ihnen gerne auch die Mitarbeiterinnen der Betreuungsabteilung zur Verfügung.


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