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Unsere Zuständigkeiten / Gerichtsorganisation


In Niedersachsen gibt es insgesamt 3 Oberlandesgerichte, 11 Landgerichte und 81 Amtsgerichte. Das Amtsgericht Tostedt gehört mit den Amtsgerichten Bremervörde, Buxtehude, Cuxhaven, Geestland, Otterndorf, Stade und Zeven zum Bezirk des Landgerichts Stade, welches wiederum zum Oberlandesgerichtsbezirk Celle gehört. Zuständig ist die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Stade bzw. die Generalstaatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht Celle.

Aufgaben:
Die Aufgaben der sogenannten ordentlichen Gerichtsbarkeit bestehen nicht nur aus Strafsachen oder der Regelung privatrechtlicher Streitigkeiten (Zivilsachen) inklusive der Zwangsvollstreckung aus den dort ergangenen Entscheidungen. Vor allem die Amtsgerichte bieten den Bürgern Unterstützung in vielen anderen Bereichen – der "freiwilligen Gerichtsbarkeit".
Hierbei geht es z. B. um den Erwerb eines Grundstücks, deren Eigentümer man erst mit der Eintragung in das Grundbuch wird. Das Amtsgericht bewahrt im Nachlassgericht Testamente auf, bescheinigt die Erben eines Verstorbenen, führt das Handelsregister und kümmert sich als Vormundschafts-, Betreuungs- und Familiengericht um die Belange von Kindern oder hilfsbedürftigen Menschen.

Besonders zu benennen ist das erst im Jahre 1999 eingeführte Verbraucherinsolvenzverfahren.

Die Landgerichte sind zuständig für Verfahren, die z. B. aufgrund der Höhe ihres Streitwerts oder der in Frage kommenden Strafe von besonderer Bedeutung sind. Außerdem überprüfen sie als Rechtsmittelinstanz die amtsgerichtlichen Entscheidungen.

Die Oberlandesgerichte sind ebenfalls als Rechtsmittelinstanz tätig und sind u. a. in Strafsachen erstinstanzlich für Staatsschutzsachen zuständig.

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