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Die Strafabteilung des Amtsgerichts Tostedt

Die Strafabteilung des Amtsgerichts Tostedt ist zuständig für richterliche Entscheidungen zu
  • Haftsachen - wenn die Staatsanwaltschaft Stade den Erlass eines Haft- oder Unterbringungsbefehls beantragt hat,
  • Strafverfahren - wenn die Staatsanwaltschaft Stade zum Amtsgericht Tostedt Anklage erhoben oder den Erlass eines Strafbefehls beantragt hat,
  • Bußgeldverfahren - wenn der Betroffene Einspruch gegen einen gegen ihn ergangenen Bußgeldbescheid eingelegt hat.

Die Zuständigkeit des Amtsgerichts gilt für Jugendliche (14 bis 17 Jahre), Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) und Erwachsene ab Vollendung des 20. Lebensjahres.


Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Landesjustizportal (Link zur Übersicht Strafgerichtsbarkeit beim Landesjustizportal)

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