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Das Nachlassgericht

Das Nachlassgericht ist eine selbständige Fachabteilung des Amtsgerichts. Zu den Aufgaben des Nachlassgerichts zählen:

  • Verwahrung und Rückgabe von Testamenten/Erbverträgen
  • Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen
  • Erteilung von Erbscheinen (aufgrund gesetzlicher oder testamentarischer Erbfolge)
  • Entgegennahme und Beurkundung von Erbscheinsanträgen und Erbausschlagungserklärungen
  • Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Feststellung des Erbrechts des Fiskus, wenn Nachlass vorhanden ist, jedoch keine Erben ermittelt werden können
  • Sicherung von Nachlässen und Ermittlungen der Erben, wenn die Erbfolge unklar ist und wertvoller Nachlass vorhanden ist (hier wird ein Nachlasspfleger durch das Nachlassgericht bestellt)

Dagegen gehören Rechtsberatung, Festsetzung der Erbschaftssteuer, Mithilfe bei der Abfassung eines Testaments, Teilung des Nachlasses unter mehreren Erben, Nachlassabwicklung (z. B. Erfüllung von Vermächtnissen oder Pflichtteilsansprüchen) nicht zu den Aufgaben des Nachlassgerichts.


Telefonische Erreichbarkeit:

Bitte nutzen Sie für Allgemeine Informationen zum Nachlassverfahren zunächst den Infoservice Niedersächsische Justiz unter der Rufnummer 0800 1112021. Von dort werden Sie weiterverbunden, sofern eine Zuständigkeit des Amtsgerichts Tostedt gegeben ist.


In anhängigen Verfahren und für Terminvereinbarungen erreichen Sie uns telefonisch unter den folgenden Rufnummern. Damit Sie die/den zuständige/n Ansprechpartner/in erreichen, nutzen Sie die Durchwahl, die für den Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Verstorbenen zuständig ist.

Telefon: 04182 / 297 - 131 (A-D, W-Z),
- 132 (E-F, H, M-N),
- 229 (G, I-L),
- 129 (O-V)

Bitte setzen Sie sich vorab mit uns telefonisch in Verbindung, so dass in einem persönlichen Gespräch zunächst die Sachlage mit Ihnen erörtert und ein Termin vereinbart werden kann. In diesem Vorgespräch können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Ihnen klären, welche Unterlagen in Ihrem individuellen Fall erforderlich sind. Hierdurch möchten wir Ihnen unnötige Warte- und Wegezeiten ersparen.


Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Landesjustizportal (Link zum Artikel Nachlassverfahren des Landesjustizportals).

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