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Registergericht

Die Registerabteilung des Amtsgerichts Tostedt ist seit dem 01.08.2005 als zentrales Registergericht ausschließlich zuständig für alle Angelegenheiten des Handelsregisters, Vereinsregisters und Genossenschaftsregisters im Landgerichtsbezirk Stade.

Dazu gehören die Amtsgerichtsbezirke:

  • Bremervörde,
  • Buxtehude,
  • Cuxhaven,
  • Geestland (ehemals Langen),
  • Otterndorf,
  • Stade,
  • Tostedt und
  • Zeven.

Das Partnerschaftsregister wird für ganz Niedersachsen bei dem Amtsgericht Hannover geführt.

Die telefonische Erreichbarkeit der Registerabteilungen des Amtsgerichts Tostedt finden Sie hier (Link zum Downloadobjekt Telefonkontakte, PDF, 0,41 MB, nicht barrierefrei)

Einige Antragsformulare und Merkblätter mit wichtigen Informationen sind in der Infospalte als pdf-Datei für Sie zum Download bereitgestellt.

Der Registerinhalt sowie eingereichte Dokumente sind für jedermann ohne Nachweis eines berechtigten Interesses zur Einsicht in der Geschäftsstelle der Registerabteilung (kostenfrei) oder über das Internet (www.handelsregister.de; kostenpflichtig) abzurufen. Für die zum Vereinsregister eingereichten Dokumente steht derzeit ein Online-Abruf nicht zur Verfügung.
Das Registerportal ermöglicht u. a. die Online-Einsicht in aktuelle, chronologische und historische Registerausdrucke über das Internet. Dabei kann in allen Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregistern bundesweit recherchiert werden.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Landesjustizportal (Link zum Artikel Registergerichte des Landesjustizportals)


Das Amtsgericht Tostedt warnt vor Fake-Rechnungen!


Aktuell häufen sich gefälschte Rechnungen bzw. Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Eintragungen in das Handelsregister.


Bitte prüfen Sie daher vor einer Zahlung unbedingt die Rechnung!

- Vergleichen Sie das darin angegebene Aktenzeichen mit der bisher erfolgten Korrespondenz des Amtsgerichts.

- Der Kostenansatz des Gerichts beruht ausnahmslos auf gesetzlichen Regelungen (z. B. HRegGebV)

- Kostenrechnungen des Amtsgerichts Tostedt enthalten grundsätzlich die telefonische Durchwahl und den
Namen des Bearbeiters sowie eine Rechtsbehelfsbelehrung.



Abbildung einer Fake-Rechnung mit Hinweisen Bildrechte: AGTOS
1 - Das Amtsgericht verwendet in seinen Schreiben niemals Hoheitszeichen des Bundes.


2 - Der Schriftverkehr per eMail ist in Rechtssachen nicht rechtsverbindlich, daher enthalten die Kostenrechnungen des Gerichts keine eMail-Adressen.

3 - Amtliche Schreiben enthalten über dem Anschriftenfeld die Absenderadresse.

4 - An dieser Stelle weist der Rechnungssteller ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei lediglich um eine Dienstleistung handelt,...

5 - ...die Sie durch Zahlung des Betrages annehmen können.

6 - Die reguläre Zahlungsfrist bei Kostenrechnungen des Amtsgerichts beträgt 14 Tage, um Ihnen ausreichend Zeit zu geben, bei Rückfragen den Kontakt zum Registergericht zu suchen oder die Rechnung durch Ihren Rechtsbeistand prüfen zu lassen.

7 - Das Amtsgericht Tostedt verwendet seit ca. 2015 keine Überweisungsträger mehr.

Bitte beachten Sie, dass die Darstellung der gefälschten Rechnung lediglich exemplarisch erfolgen kann und sich unter Umständen verschiedene Varianten im Umlauf befinden.


Bei eventuellen Rückfragen verwenden Sie bitte nicht die in der Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung angegebene Telefonnummer bzw. eMail-Adressen, sondern wenden sich vertrauensvoll an das Amtsgericht Tostedt.

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